Aus der Region – für die Region: Sonnenenergie für Gräfenberg.

Aus der Region, für die Region: Wir stehen für regionale Wertschöpfung. Selbstverständlich entwickeln wir deshalb unsere Konzepte für die Nutzung von Sonnenenergie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auch in der Vorplanung des Bürgersolarparks nahe Gräfenberg haben wir von Anfang an alle Bürgerinnen und Bürger am Entstehungs- und Entscheidungsprozess beteiligt. Zahlreiche Bedenken und Anregungen kamen auf den Tisch. Wir haben gut zugehört und unsere Planungen nun entsprechend angepasst. Alle Details finden Sie auf dieser Seite.

Standort: Nordöstlich von Hohenschwärz, Gemarkung Thuisbrunn

Ursprüngliche Planung

Geänderte Planung

TeilflächeAlte PlanungKompromissDifferenzprozentual
A4,72 ha3,17 ha– 1,55 ha– 33%
B1,87 ha1,4 ha– 0,47 ha– 25%
C2,17 ha1,81 ha– 0,36 ha– 17%
D0,99 haentfällt– 0,99 ha– 100%
E3,87 ha2,81 ha– 1,06 ha– 27%
Summe13,62 ha9,19 ha– 4,43 ha– 33%

Unser Bürgersolarpark-Konzept

Anhand der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger haben wir die Vorschläge eingearbeitet und die Planung nach folgenden Leitlinien angepasst:

Erhalt der Natur in der Fränkischen Schweiz
Anlegen von großflächigen Blühwiesen für Bienen
Maximale Wertschöpfung für die Stadt Gräfenberg
Entschädigungen für Landwirte, Pächter und die Jagdgenossenschaft
Heckenpflanzungen als Sichtschutz und als neuer Lebensraum vieler heimischer Tiere
Verkleinerung der Projektflächen um über 30 Prozent

Unsere Maßnahmen im Einzelnen

1
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1

Sichtschutzhecke, zweireihig
(entlang aller vier Teilflächen)

2

Obstbäume

3

Extensivgrünland, zum Beispiel Blühwiese

4

Biotopverbund

5

Reptilienmeiler
(auch an Teilfläche D)

6

Krautsaum

7

Grünweg, nicht versiegelt
(entlang aller Teilflächen)

Zur Auswahl geeigneter Flächen haben wir uns von folgenden Kriterien leiten lassen:

  • Möglichst geringe Bodenbonität der Flächen
  • Möglichst wenig Sichtbeziehung zur umliegenden Wohnbebauung
  • Kein Natur- oder anderes Schutzgebiet
  • Keine Sichteinschränkung oder Blendwirkungen
  • Ideale Ausrichtung zur Sonne
  • Einverständnis der Eigentümer
  • Offene Planung mit Möglichkeit von Anpassungen
Lokale Wertschöpfung durch
  • Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren
  • Entschädigungen für Pächter
  • Entschädigungen für die Jagdgenossenschaft
  • Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger
  • Lokale Vergabe von Dienstleistungen
Bauliche Besonderheiten
  • Per Bodenrammung fest verankerte Metall-Aufständerung für rückstandslosen Rückbau nach Nutzungsende
  • Großzügiger Reihenabstand von 3 bis 4 Metern, je nach Geländeeignung
  • Maximale Höhe: 3 Meter
  • Elektrotechnik: String-Wechselrichter
  • Umzäunung: fester Zaun mit Übersteigschutz, Freihaltezone für Kleintiere von 15 cm am Boden
  • Zufahrt: über öffentliche Wege

Weitere Details, Wissenswertes & Stellungnahmen

Neben dem Strombedarf privater Haushalte müssen auch die Bedarfe öffentlicher und gewerblicher Stromabnehmer gedeckt werden.

Die Umstellung der gesamten Energiewirtschaft auf erneuerbare Energieträger und gleichzeitigen Wegfall von Atomkraftwerken verursacht einen deutlichen Ausbaubedarf regenerativer Energieerzeugungsanlagen. Der Strombedarf privater Haushalte kennzeichnet hier nur einen Bruchteil der Nachfrage.

Der Gesamtstrombedarf einer Kommune ergibt sich aus der Summe aller an das örtliche Stromnetz angeschlossenen Verbraucher. Laut Energie-Atlas der bayerischen Staatsregierung wurden in der Stadt Gräfenberg im Jahr 2018 13.158 MWh Strom verbraucht. Davon entfielen 6.060 MWh auf private Haushalte und 7.298 MWh auf sonstige Abnehmende.

Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist im Stadtgebiet Gräfenberg eine Nettonennleistung erneuerbarer Energieerzeugung von 11,925 MWp (Stand 09.02.2021) installiert. Multipliziert mit dem für die Lage statistisch erwartbaren spezifischen Ertragsfaktor 1030 kWh/kWp ergibt dies eine Stromausbeute in Höhe von ca. 12.282 MWh im Jahr.

Bei einem angenommenen Jahresstromverbrauch von 13.158 MWh fehlen noch  876 MWh zur Deckung des städtischen Strombedarfs.

Die aktuell in der Stadt Gräfenberg geplante Freiflächenphotovoltaikanlage würde sich auf 10 ha erstrecken und eine Nennleistung von ca. 13 MWp erbringen. Mit ihr könnte eine Strommenge von ca. 14 Mio. kWh erzeugt werden.

Mit Installation der Anlage wäre der Gesamtstrombedarf der Stadt Gräfenberg gedeckt. Diese vorbildliche Entwicklung deckt aber leider nur ca. 16% des gesamten Energiebedarfs.

Der Nettostromverbrauch einer Kommune stellt lediglich einen Teil des Endenergieverbrauchs dar. Hinzu kommen Bedarfe für Mobilität, Wärme und Kälte, sowie der in Gräfenberg verursachte Energieaufwand für die Erbringung von auswärtigen Dienstleistungen und die Produktion von Gütern.

Mit dem Ziel der bayerischen Staatsregierung, Bayern bis 2040 klimaneutral werden zu lassen, ist ein Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung unabdingbar.

Durch dezentrale Standorte wird eine gleichmäßige Verteilung ermöglicht und so die Störanfälligkeit vermindert. Ein offener Austausch zwischen Stadt und Land darf auch in der Energiewende nicht außer Acht gelassen werden. Bevölkerungsdichte Regionen sind auf die Hilfe flächenreicher Regionen angewiesen. Die derzeitige Häufung von Anträgen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen verschiedener Firmen in allen Kommunen ist die Reaktion auf die Forderung der Bundesregierung, eine CO2 freie Stromerzeugung zu erreichen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der reine Strombedarf der Stadt Gräfenberg als Teil des gesamten Energiebedarfs bereits zu fast 100% durch erneuerbare Energie gedeckt wird.

Dies entspricht ca. 16% des Energiebedarfs in der Stadt Gräfenberg und ist zugleich ein Argument für einen weiteren Ausbau von erneuerbarer Energieerzeugung und nicht dagegen.

Im aktuellen Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung wird die Grobplanung in Form eines „Vorentwurfes“ ausgelegt. Zu diesem Zeitpunkt steht der maximale Geltungsbereich fest und kann lediglich noch verkleinert werden. In der Projektentwicklung ist es üblich, die Vorhabenfläche zu diesem Zeitpunkt größtmöglich darzustellen. Bis zum Ende des Auslegungszeitraums kommen i.d.R. diverse Stellungnahmen von Fachbehörden, die zur Verkleinerung des Vorhabens zwingen. Meist beruhen diese Forderungen auf objektiven Gründen, die im Vorfeld weder Kommune noch Planende kennen können.

SÜDWERK beabsichtigt ausdrücklich keine weitere Vergrößerung des Geltungsbereiches.

Ja. Im aktuellen Verfahrensschritt werden Fachbehörden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen enthalten dem Vorhaben angemessene Forderungen nach unabhängigen Fachgutachten. I.d.R. sind dies Blend- und naturschutzfachliche Gutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung).

Diese Gutachten müssen vor Fortführung des Verfahrens und Erstellung des konkreten Bauleitplanentwurfes fertiggestellt und gewürdigt werden. Die Kosten hierfür trägt die Fa. SÜDWERK Energie GmbH.

Die Erkenntnisse dieser Gutachten fließen in den weiteren Planungsprozess ein und rufen ggf. Planänderungen hervor.

Sollte sich durch ein Blendgutachten herausstellen, dass mit Blendimmissionen im Bereich der Wohnbebauung zu rechnen ist, könnte bspw. eine Verdrehung der Modulreihe die Folge sein.

Im Ergebnis wird jedoch immer sichergestellt, dass es keine Blendungen geben wird.

Die Regierung von Oberfranken konnte zum Thema Artenschutz bereits Stellung nehmen. Ihnen liegen derzeit keine konkreten Hinweise auf Vorkommen von streng geschützten Arten auf der Eingriffsfläche vor.

Zur Klärung dieser Frage wurde außerdem die Jagdgenossenschaft Thuisbrunn um die Abgabe einer Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren gebeten. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahrensverlauf berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet.

Die Grünwege und Wiesenflächen unter, neben und zwischen den Modulen werden ein- bis zweimal jährlich gemäht und nach Maßgabe der unteren Naturschutzbehörde gepflegt. SÜDWERK hat sich im Sinne einer Erhöhung der Biodiversität selbst zum Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel verpflichtet.

Die im Bebauungsplan enthaltenen Ausgleichsflächen (im Plan mit A1 bzw. A2 gekennzeichnet) werden je nach Ausführung durch Mahd, Beweidung oder Pflegeschnitt gepflegt. Die endgültige Gestalt dieser Ausgleichsflächen wird sich durch Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Berücksichtigung ihrer Stellungnahme ergeben.

Zur Klärung dieser Frage wurde der zuständige Kreisbrandrat um die Abgabe einer Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren gebeten. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahrensverlauf berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet.

Die durch SÜDWERK installierten poly- oder monokristallinen Photovoltaikzellen bestehen aus Silizium und enthalten keine Schadstoffe.

Darüber hinaus prüft SÜDWERK die Anlagen regelmäßig auf Defekte.

Die durch die Errichtung des Vorhabens hervorgerufen Bewirtschaftungspause des Bodens wirkt sich eher positiv auf den Grundwasserschutz und die Verringerung von Nitratwerten aus.

Vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens (Satzungsbeschluss) muss ein Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde geschlossen worden sein. Dieser wird Bestandteil der Planurkunde. In diesem verpflichtet sich die Fa. SÜDWERK Energie GmbH zum Rückbau der Anlage nach deren Betriebseinstellung. Sie trägt die Kosten des Rückbaus.

Für den Fall, dass die SÜDWERK Energie GmbH nach Ablauf der Betriebszeit Zahlungsunfähig werden oder aufgelöst worden sein sollte, wird vor Baubeginn eine Bankbürgschaft zur Deckung der Rückbaukosten gestellt. Die Höhe der Rückbaukosten wird regelmäßig überprüft und die Höhe der Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) nach oben angepasst.

Der Vorteil von Solaranlagen liegt besonders in den Sommermonaten. In der Zeit kann im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern, eine hohe Menge Strom sehr günstig erzeugt werden. Im Winter ist der Ertrag durchaus niedriger aber fällt nicht komplett weg. Selbst bei schlechtem Wetter ist dennoch eine Energieproduktion von gut 30% erreichbar, da auch diffuses und schwaches Licht den photovoltaischen Effekt ermöglicht.

Letztendlich kann uns nur der Mix aus Windenergie und Sonnenenergie bei der Erreichung der Ziele der bayerischen Staatsregierung, Bayern bis 2040 klimaneutral werden zu lassen, helfen.

Visualisierung Gräfenberg 04.11.2021

Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens?

Schritt 1: August 2020

Antragstellung bei der Stadt Gräfenberg

Schritt 2: September 2020

Einstimmige Genehmigung des Antrags durch den Stadtrat

Erste Auslegung des Bebauungsplans und Möglichkeit der Stellungnahme der Bürger/innen und Behörden

Schritt 3: Januar/Februar 2021

Offenlegung der Planungen zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit

Schritt 4: 4. November 2021

Bürgerinformationsveranstaltung in der Turnhalle Gräfenberg
Ausführliche Projektvorstellung und offene Bürgerdialoge

Schritt 5: Aktueller Planungsstand

Überarbeitung der Planungen gemäß den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger

Schritt 6: Offen

Erneute Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit
bis zur Genehmigung der Planungen durch den Stadtrat

Schritt 7: Frühestens Herbst 2022

Errichtung der Anlage
Ansäen der Blühwiesen für Insekten
Pflanzungen der Sichtschutzhecken
Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen

Schritt 8: Frühjahr 2023

Voraussichtlich erste Stromeinspeisung ins Netz

Wir haben ehrliche Antworten auf Ihre Fragen

Die Produktion von sauberem, nachhaltigen Strom. Es werden keinerlei Pestizide und Düngemittel in die Böden und damit ins Grundwasser gebracht und die Böden können sich langfristig regenerieren. Trotz der Solaranlage kann die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden zum Beispiel durch die Beweidung mit Schafen.

Auf der geplanten Projektfläche von 10 Hektar können rund 14.000.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden. Damit wäre der jährliche Energiebedarf von ca. 350 Personen gedeckt. 8.200 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid würden eingespart.

Beim Thema Energiewende dürfen wir die Welt als Ganzes betrachten: Viele Gemeinden haben aufgrund verschiedener Gegebenheiten nicht die Möglichkeit, selbst Freiflächenphotovoltaikanlagen zu errichten, darum ist es umso wichtiger dort Projekte zu verwirklichen, wo es möglich ist. Wie bei der Nahrungsmittelproduktion auch, ist das Potential auf dem Land deutlich größer als in der Stadt, während in der Stadt deutlich mehr benötigt wird. Es ist daher notwendig, dass im ländlichen Raum die Versorgung der Stadt gewährleistet wird, eine Betrachtung ausschließlich auf den eigenen Bedarf wäre hinsichtlich der Versorgung der Stadtbevölkerung rücksichtslos. Ohne Solidarität geht es nicht, übrigens auch nicht in vielen anderen Bereichen des Lebens wie etwa bei der Krankenversicherung, in Kindergärten und im Vereinsleben.

Mit dem Solarpark können knapp 14 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugt werden. Damit wäre der jährliche Energiebedarf von ca. 350 Personen gedeckt.

Durch den Verzicht auf Pestizide und Düngemittel regenerieren sich die Böden und es entwickelt sich eine artenreiche Blühwiese.

Dadurch bietet die Anlage eine Nahrungsquelle für Insekten und Vögel und gewährleistet außerdem einen sicheren Lebensraum für Brutvögel, Amphibien und Kleinsäuger. Blühstreifen oder Hecken bieten wiederum eine weitere Quelle für Nahrung und Lebensraum.

Rund um die Solaranlage errichten wir einen Zaun mit einer Bodenfreiheit von rund 15 Zentimetern, damit Kleintiere problemlos durchschlüpfen können.

Sie wünschen sich zusätzliche Ausgleichsmethoden oder spezielle Bepflanzungen als Sichtschutz? Wir sind offen dafür!

Unbedingt! Photovoltaikanlagen sollten definitiv zusätzlich auf Dächern angebracht werden. Allerdings reichen Dachflächen allein längst nicht aus, um die politisch gesteckten Ziele im Klimawandel zu erreichen.

Außerdem sind Anlagen auf dem Dach nach wie vor deutlich teurer, während Freiflächen fast oder ganz ohne Förderung auskommen, ist diese auf dem Dach noch notwendig. Auf Dachanlagen zu setzen heißt auch die Förderkosten und damit die Kosten der Energiewende zu erhöhen.

Damit die Energiewende gelingt und das Klima Aussicht auf Rettung hat, brauchen wir wissenschaftlichen Studien zufolge Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpotenzial von 850 Gigawatt. Doch es besteht lediglich ein Auf-Dach-Potenzial von 240 Gigawatt, von dem ein Sechstel bereits erschlossen ist. Fazit: Selbst wenn alle möglichen Dachflächen bebaut werden würden, fehlen noch 610 Gigawatt Leistung oder rund 4.800 Quadratkilometer Fläche. Diese Differenz kann derzeit nur mit Freiflächen-Solaranlagen gedeckt werden.

Tatsächlich ist die Fläche von 4.800 Quadratkilometern viel kleiner, als man zunächst denkt. Sie entspricht

1,3% der Gesamtfläche in Deutschland
2,9% der landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands
20% der Flächen, die schon heute für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden

Nein! Zum einen können Lebensmittel und Strom auf derselben Fläche erzeugt werden, zum anderen werden auf 78% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland gar keine Nahrungsmittel angebaut.

Auf weiteren 16% der landwirtschaftlichen Fläche werden Energiepflanzen angebaut, insbesondere für die Herstellung von Biogas, Biodiesel/Pflanzenöl und Bioethanol. Energiepflanzen sind dabei nicht gerade effizient: Vergleicht man die Effizienz der Flächennutzung zur Stromproduktion, dann schneiden PV-Kraftwerke 40 Mal besser ab als Energiepflanzen.

JA! Es werden in den nächsten Jahren sogar noch Flächen frei!

Eine umfangreiche Analyse des Fraunhofer-Instituts für Solare Energie-Systeme kommt zu dem Ergebnis, dass nach Umsetzung des Energieszenarios von 2050 den Nutzern mehr landwirtschaftliche Gebiete zur Verfügung stehen, insgesamt sogar eine Fläche von rund 15.000 Quadratmetern. Das sind über 10.000 Quadratmeter mehr, als für Photovoltaik benötigt würden. Dabei nimmt das Fraunhofer-Institut an, dass lediglich 80 Prozent der bisherigen Industrie- und Energiepflanzen ersetzt werden.

Bringen Sie sich gerne aktiv ein und sprechen Sie sich bei Ihren Stadträten/-innen für unser Vorhaben aus. Fragen Sie uns! SÜDWERK ist stets offen für einen Bürgerdialog und für eigene Ideen oder Anmerkungen.

So tragen Sie maßgeblich zu der Entscheidung bei, die letztendlich von Ihren gewählten Vertretern und Ihrem Bürgermeister getroffen wird.

Weitere Fragen? Holen Sie sich Antworten:

SÜDWERK Energie GmbH

Sternshof 1
96224 Burgkunstadt

Telefon: 09572 886 90 80

Mail: mail@s-werk.com

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Somit können wir Sie zeitnah über aktuelle Förderungsmöglichkeiten bei Ihnen vor Ort informieren – und zeitgleich die Nachfrage an Photovoltaik in Ihrer Gemeinde dokumentieren.

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