Pressemitteilung
BUND Naturschutz in Bayern e.V., 20. Juli 2020
Solarfelder sinnvoller als Maislandschaften
Umwidmung von Ackerflächen soll aber an strikte Auflagen gebunden sein.
Karlstadt/Marktheidenfeld. In der Diskussion um Freiflächen-Photovoltaik im Landkreis Main-Spessart hält die Kreisgruppe des BUND Naturschutz (BN) einen forcierten Ausbau der Freiland-Photovoltaik künftig für notwendig. Bei der Einrichtung von Solarfeldern auf Ackerland will der Verband aber die Genehmigung an einen Katalog von Auflagen gebunden wissen. Als Ausgleich für den Wegfall von Ackerflächen sollen anstelle von Energiepflanzen wieder Nahrungsmittel angebaut werden.
Grundsätzlich ist für den BN der Ausbau der Photovoltaik auf Gebäudedächern und versiegelten Flächen vorrangig. Die dafür nach realistischer Schätzung verfügbaren Flächen reichen jedoch nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, so Erwin Scheiner. Für PV-Anlagen auf Agrarflächen fordern die Naturschützer allerdings strikte Auflagen: So muss unter den Solarmodulen weiterhin eine extensive Bewirtschaftung, vorzugsweise eine Beweidung, möglich sein. Die Flächen dürfen nicht versiegelt und der Einsatz von Herbiziden und bienengefährlichen Herbiziden muss untersagt werden. Umzäunungen müssen für Kleintiere passierbar sein und Blendeffekte durch eine angepasste Ausrichtung der Module oder eine Antireflexbeschichtung vermieden werden.
Eine PV-Anlage in Kombination mit Grünland ist für den Bund Naturschutz ökologisch deutlich höher zu bewerten als intensiv bewirtschaftetes Ackerland.
Dagegen halten die Naturschützer den Anbau nachwachsender Rohstoffe für die Energieerzeugung, der zur Zeit ca. 15% der Ackerfläche in Bayern beansprucht, für ökologisch äußerst fragwürdig. Mit Energiepflanzen kann auf der gleichen Fläche bestenfalls 1/40 der elektrischen Energie erzeugt werden wie mit einer Photovoltaik-Anlage. Zudem werden Nitrate und Pestizide in die Böden eingetragen und das Klima wird nicht entlastet. Die Naturschützer fordern deshalb, die Flächen, auf denen nachwachsende Rohstoffe angebaut werden, zugunsten von Nahrungsmitteln und einem kleinen Anteil von Solarflächen zu reduzieren. Biogasanlagen sollen ausschließlich pflanzliche und tierische Abfälle, allenfalls noch Grünschnitt, z.B. aus der Landschaftspflege, verarbeiten.
Unabhängig davon erwarten die Naturschützer eine deutlich ambitioniertere Förderung von privaten Solaranlagen. So sollen auch Anlagen mit weniger als 5 kWp Leistung Fördergelder aus Kreismitteln erhalten und den Besitzern sollten über die Kommunalunternehmen Speicherkapazitäten für überschüssigen Solarstrom bereitgestellt werden, auf die sie in sonnenarmen Zeiten zugreifen können. Neue Gewerbegebiete sollen verpflichtend mit PV Anlagen auf den Dachflächen ausgestattet werden.
Eine Land- und Energiewirtschaft kann sich nur dann als nachhaltig bezeichnen, wenn sie für den Klimaschutz und die Biodiversität deutliche Vorteile bringt. Besonderes Gewicht haben dabei aber die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Techniken – und hier sind Windkraft und Photovoltaik den nachwachsenden Rohstoffen um ein Vielfaches überlegen.
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