Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Solaranlage
Die Errichtung einer Solaranlage hängt an vielen Kriterien und betrifft zahlreiche Beteiligte, so zum Beispiel Grundeigner, Pächter, Gemeinden, Behörden und Stromversorger. Jeder verfolgt eigene Interessen und sorgt sich um ganz unterschiedliche Faktoren, wenn es um die Entscheidung über den Bau einer Photovoltaikanlage geht.
Umso wichtiger ist uns, dass jeder Beteiligte weiß, worauf er sich einlässt. Aus unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten heraus wissen wir, wo am häufigsten der Schuh drückt. Deshalb haben wir hier die Fragen und Antworten aufgelistet, die vor dem Beginn eines Projekts immer zuerst gestellt werden.
Wenn Sie noch mehr Fragen haben und hier nicht fündig werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.
Welche Flächen eignen sich für eine Solaranlage?
Die Eignung eines Grundstückes hängt von mehreren Faktoren ab. Eine besonders wichtige Rolle spielt natürlich die erwartete Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter Boden. Daneben fließen aber auch die Entfernung zum Netzanschlusspunkt, die zu erwartenden Erschließungskosten (wie zum Beispiel der Bau von Wegen) und die aktuelle Nutzung der Fläche in die Entscheidung mit ein. Vor Beginn der Planungsphase wird deshalb eine gründliche Einschätzung durchgeführt, die noch viele weitere Aspekte berücksichtigt.
Gehören Photovoltaikanlagen nicht auf Dächer?
Unbedingt! Photovoltaikanlagen sollten definitiv zusätzlich auf Dächern angebracht werden. Allerdings reichen Dachflächen allein längst nicht aus, um die politisch gesteckten Ziele im Klimawandel zu erreichen.
Außerdem sind Anlagen auf dem Dach nach wie vor deutlich teurer, während Freiflächen fast oder ganz ohne Förderung auskommen, ist diese auf dem Dach noch notwendig. Auf Dachanlagen zu setzen heißt auch die Förderkosten und damit die Kosten der Energiewende zu erhöhen.
Damit die Energiewende gelingt und das Klima Aussicht auf Rettung hat, brauchen wir wissenschaftlichen Studien zufolge Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpotenzial von 850 Gigawatt. Doch es besteht lediglich ein Auf-Dach-Potenzial von 240 Gigawatt, von dem ein Sechstel bereits erschlossen ist. Fazit: Selbst wenn alle möglichen Dachflächen bebaut werden würden, fehlen noch 610 Gigawatt Leistung oder rund 4.800 Quadratkilometer Fläche. Diese Differenz kann derzeit nur mit Freiflächen-Solaranlagen gedeckt werden.
Tatsächlich ist die Fläche von 4.800 Quadratkilometern viel kleiner, als man zunächst denkt. Sie entspricht
1,3% der Gesamtfläche in Deutschland
2,9% der landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands
20% der Flächen, die schon heute für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden
Was bekomme ich für mein Grundstück?
In der Regel werden die Flächen gepachtet, nicht gekauft. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahlen wir eine jährliche Pacht für die dauerhafte Nutzung der Fläche. Dieser von uns an den Grundstückseigentümer entrichtete Betrag ist durch die gesetzliche EEG-Vergütung sichergestellt.
Die Höhe der Pacht richtet sich unter anderem nach dem Aufwand für die Erschließung und der Entfernung zum Strom-Übergabepunkt in das Netz. Auch Flächengröße, Kosten für den Wegebau und die landwirtschaftliche Bonität des Bodens haben Auswirkungen auf die Kalkulation. Daher ist diese Frage grundsätzlich an das individuelle Projekt gebunden und kann erst nach Sichtung der örtlichen Rahmenbedingungen beantwortet werden.
Wichtig zu wissen:
Ertragssteigerungen der Anlage, beispielsweise durch Anhebung der Einspeisevergütung, werden proportional an den Grundstückseigentümer weitergegeben. Egal wie die Ernte ausfällt, ihre Pachteinnahme ist garantiert!
Wann kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden?
Der Zeitplan wird mit dem Eigentümer, dem Pächter und bei Bedarf auch mit den Besitzern angrenzender Grundstücke gemeinsam abgestimmt und geplant. Nach dem Abernten der Fläche hängt das Startdatum im Wesentlichen davon ab, wie schnell die Genehmigungen von den entsprechenden Behörden erteilt werden. Hier arbeiten wir Hand-in-Hand mit allen Beteiligten, um den Zeitaufwand so gering wie möglich zu halten.
Wichtig zu wissen:
Die maßgeblichen Entscheider für den Baubeginn sind die Eigentümer der Flächen, die Pächter/ Bewirtschafter sowie die Behörden.
Was passiert mit dem Land konkret?
Für den Aufbau der Photovoltaikanlage werden fast ausschließlich sogenannte ‚Stahl-Rammfundamente‘ verwendet. Diese Pfosten bieten eine sichere, umweltschonende Verankerung und werden nach dem Betrieb rückstandsfrei und ohne Eintrag von Schadstoffen wieder entfernt. Wir setzen dabei ganz bewusst keine Dünnschichtmodule mit giftigem Tellurium oder Cadmium ein. Grundsätzlich ist die Anlage praktisch emissionsfrei.
Die Fläche wird während des Betriebs von uns gepflegt (mähen, mulchen oder abweiden in Kooperation mit Schafhirten). Das Land wird aus Sicherheitsgründen eingezäunt, bietet aber trotzdem eine Rückzugsmöglichkeit für kleinere Säugetiere (wie zum Beispiel Hasen) oder Amphibien. Die Tiere können durch den Freibereich zwischen Zaun und Boden die Fläche weiterhin ungestört passieren. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden vor Ort können die bebauten Flächen unter anderem auch von Imkern durch das Anlegen von Bienenstöcken genutzt werden.
Nach der Betriebsdauer von mindestens 20 bis zu maximal 30 Jahren (der Vertrag kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden), wird die Anlage von uns vollständig und rückstandsfrei zurückgebaut.
Wichtig zu wissen:
In den Jahren des Betriebs erfolgt keine Düngung und kein Eintrag von Pestiziden. So steht nach dem Rückbau der Anlage ein bestens erholter Boden für die landwirtschaftliche Nutzung bereit.
Sind PV-Module recyclebar?
Ganz klar ja!
In einem Recyclingverfahren werden die Solarplatten in Ihre Einzelteile zerlegt, Glas, Aluminium, Silber, Silizium, Kunststoff und Kupfer getrennt und zum Teil zu neuen Solarpanels verarbeitet. Dank dieser Vorgänge wird Abfall vermieden und zugleich bei der Produktion von Modulen Energie eingespart.
Eine komplett recycelte Anlage kann eine Wiederverwertung von mehr als 90 Prozent der eingesetzten Materialien erbringen.
Wichtig zu wissen:
PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem in Betrieb genommen (PV Cycle).
Im Oktober 2015 trat in Deutschland das Gesetz über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Es klassifiziert PV-Module als Großgerät und regelt unter anderem Rücknahmepflichten.
Wie ist der Rückbau gesichert?
Zur Absicherung des Grundstückseigentümers und der Gemeinde stellen wir schon vor Beginn der Umsetzung unwiderrufliche Bürgschaften aus. So ist ein rückstandsfreier Abbau der Photovoltaikanlage sichergestellt. Sogar im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens SÜDWERK.
Wichtig zu wissen:
Oft behält sich die ansässige Kommune das Recht vor, den Rückbau der Anlage nach Ablauf der Nutzung selbst vorzunehmen. Dies wird überwiegend durch Dienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde gesichert, was in aller Regel eine Steigerung der Sicherheit für den Eigentümer darstellt. SÜDWERK kümmert sich in jedem Fall um einen reibungslosen und fairen Ablauf für alle Parteien.
Was muss ich alles tun?
Wenn Sie sich dafür entschieden haben mit uns sauberen Sonnenstrom zu erzeugen, dann werden wir das Projekt gemeinsam planen und umsetzen. Wir sehen uns vorrangig als Projektleiter und –koordinatoren, denn der Erfolg des Projektes hängt maßgeblich von der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab. Dazu gehören die Eigentümer, die Pächter, die Gemeinde und auch die Firma SÜDWERK.
Wichtig zu wissen:
Sie können sich jederzeit gerne mit unseren Projektpartnern (siehe „Stimmen zu SÜDWERK“ in der Fußleiste) in Verbindung setzen und nach ihren bisherigen Erfahrungen mit uns fragen.
Weitere Fragen? Holen Sie sich Antworten:
SÜDWERK Energie GmbH
Astrid Schubert
Projektsicherung National