Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens?
Schritt 1: Februar 2022
Antragstellung bei der Gemeinde Theisseil
Schritt 2: Juni 2022
Genehmigung des Antrags durch den Gemeinderat
Schritt 3: Frühjahr – Sommer 2022
Kartierung und Erstellung spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
Schritt 4: Mai – Juni 2023
Offenlegung der Planungen zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit
Schritt 5: Geplant Q1/2024
Erneute Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit bis zur Genehmigung der Planungen durch den Gemeinderat
Schritt 6: Frühestens Herbst 2024
Errichtung der Anlage
Ansäen der Blühwiesen für Insekten
Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen
Schritt 7: Ende 2024
Voraussichtlich erste Stromeinspeisung ins Netz
Weitere Details, Wissenswertes & Stellungnahmen
Was spricht für einen Solarpark in Theisseil?
Die Produktion von sauberem, nachhaltigen Strom. Es werden keinerlei Pestizide und Düngemittel in die Böden und damit ins Grundwasser gebracht und die Böden können sich langfristig regenerieren. Trotz der Solaranlage kann die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden durch die Beweidung mit Schafen.
Durch das umfangreiche Service-Paket des Projektpartners SÜDWERK kann Theisseil den maximalen Nutzen auch für die Bürger ziehen.
Theisseil übernimmt außerdem Verantwortung für die Region im Kampf gegen den Klimawandel.
Gehören Photovoltaikanlagen nicht auf Dächer?
Unbedingt! Photovoltaikanlagen sollten definitiv zusätzlich auf Dächern angebracht werden. Allerdings reichen Dachflächen allein längst nicht aus, um die politisch gesteckten Ziele im Klimawandel zu erreichen.
Außerdem sind Anlagen auf dem Dach nach wie vor deutlich teurer, während Freiflächen fast oder ganz ohne Förderung auskommen, ist diese auf dem Dach noch notwendig. Auf Dachanlagen zu setzen heißt auch die Förderkosten und damit die Kosten der Energiewende zu erhöhen.
Damit die Energiewende gelingt und das Klima Aussicht auf Rettung hat, brauchen wir wissenschaftlichen Studien zufolge Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpotenzial von 850 Gigawatt. Doch es besteht lediglich ein Auf-Dach-Potenzial von 240 Gigawatt, von dem ein Sechstel bereits erschlossen ist. Fazit: Selbst wenn alle möglichen Dachflächen bebaut werden würden, fehlen noch 610 Gigawatt Leistung oder rund 4.800 Quadratkilometer Fläche. Diese Differenz kann derzeit nur mit Freiflächen-Solaranlagen gedeckt werden.
Tatsächlich ist die Fläche von 4.800 Quadratkilometern viel kleiner, als man zunächst denkt. Sie entspricht
1,3% der Gesamtfläche in Deutschland
2,9% der landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands
20% der Flächen, die schon heute für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden
Was passiert mit der Fläche konkret?
Für den Aufbau der Photovoltaikanlage werden fast ausschließlich sogenannte ‚Stahl-Rammfundamente‘ verwendet. Diese Pfosten bieten eine sichere, umweltschonende Verankerung und werden nach dem Betrieb rückstandsfrei und ohne Eintrag von Schadstoffen wieder entfernt. Wir setzen dabei ganz bewusst keine Dünnschichtmodule mit giftigem Tellurium oder Cadmium ein. Der Betrieb der Anlage ist praktisch emissionsfrei.
Die Fläche wird während des Betriebs von uns gepflegt (mähen, mulchen oder abweiden in Kooperation mit Schafhirten). Das Land wird aus Sicherheitsgründen eingezäunt, bietet aber trotzdem eine Rückzugsmöglichkeit für kleinere Säugetiere (wie zum Beispiel Hasen) oder Amphibien. Die Tiere können durch den Freibereich zwischen Zaun und Boden die Fläche weiterhin ungestört passieren. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden vor Ort können die bebauten Flächen unter anderem auch von Imkern durch das Anlegen von Bienenstöcken genutzt werden.
Nach der Betriebsdauer von mindestens 20 bis zu maximal 30 Jahren (der Vertrag kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden), wird die Anlage von uns vollständig und rückstandsfrei zurückgebaut.
Wichtig zu wissen:
In den Jahren des Betriebs erfolgt keine Düngung und kein Eintrag von Pestiziden. So steht nach dem Rückbau der Anlage ein bestens erholter Boden für die landwirtschaftliche Nutzung bereit.
Sind PV-Module recyclebar?
Ganz klar ja!
In einem Recyclingverfahren werden die Solarplatten in ihre Einzelteile zerlegt, Glas, Aluminium, Silber, Silizium, Kunststoff und Kupfer getrennt und zum Teil zu neuen Solarpanels verarbeitet. Dank dieser Vorgänge wird Abfall vermieden und zugleich bei der Produktion von Modulen Energie eingespart.
Eine komplett recycelte Anlage kann eine Wiederverwertung von mehr als 90 Prozent der eingesetzten Materialien erbringen.
Wichtig zu wissen:
PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem in Betrieb genommen (PV Cycle).
Im Oktober 2015 trat in Deutschland das Gesetz über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Es klassifiziert PV-Module als Großgerät und regelt unter anderem Rücknahmepflichten.
Wie ist der Rückbau gesichert?
Zwischen SÜDWERK und den Grundstückseigentümern sowie der Gemeinde Theisseil ist vertraglich verankert, dass in regelmäßigen Abständen die Rückbaukosten durch unabhängige bestellte und vereidigte Sachverständige festgestellt werden, ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen, den Preisen, den Kosten der Entfernung und den Erlösen aus der Materialverwertung nach jeweils aktuellem Kenntnisstand. Erfahrungsgemäß ist die Verwertung wirtschaftlich problemlos möglich, da die Werte der enthaltenen Rohstoffe signifikant über den Abbruchkosten liegen.
Da die Pflicht zur Entfernung der PVA zwischen SÜDWERK und den Grundstückseigentümern sowie der Gemeinde Theisseil vertraglich verankert ist, ist es unmöglich, dass kein Ansprechpartner für den Rückbau mehr besteht. Selbst im Verkaufsfall gehen diese Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer über. Durch die Weiterverpflichtung können gegebenenfalls gepflanzte Hecken nach Nutzungsende und Abbau der PVA ebenfalls entfernt werden. Dies ist nach den Regelungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgesehen.
Im Zuge der gängigen, regelmäßigen Pflege der Anpflanzungen sind Naturschutztatbestände, die einem Rückbau oder eine Entfernung der Hecken im Wege stehen könnten, ausgeschlossen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies in Einzelfällen nicht möglich ist, wird der Grundstückseigentümer hierfür entschädigt.
Wie kann ich finanziell profitieren?
Wir laden Sie ein unser Partner zu werden und an der Energiewende bei Ihnen vor Ort mitzuwirken. Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, als Anleger in eine Solaranlage mit neuester Technologie zu investieren und gleichzeitig unsere ökologische Zukunft aktiv mitzugestalten!
Die sichere und lukrative Kapitalanlage steht vorrangig jedem Bürger aus Theisseil offen. Im zweiten Schritt bieten wir weitere freie Kontingente allen registrierten Interessenten zur Investition an.
Das sind Ihre Vorteile:
- Investition in eine sichere Sachwertanlage
- Gesicherte Anlagebedingungen mit verlässlichen Renditen
- Planbare Erträge durch staatlich garantierte Einspeisevergütung für bis zu 20 Jahren
- Aktiver Beitrag zum Umweltschutz
Bei Interesse an einer finanziellen Beteiligung, füllen Sie bitte unverbindlich das Formular aus. Somit können wir Sie zeitnah über aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten bei Ihnen vor Ort informieren – und zeitgleich die Nachfrage an Bürgerbeteiligungen in Ihrer Gemeinde dokumentieren.
Verursachen die Bauarbeiten Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere an technischen Einrichtungen und wer kommt ggf. dafür auf?
Wir nehmen beim Bau größtmögliche Rücksicht auf die Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen und achten auf die Unversehrtheit bestehender Anlagen, die der Bewirtschaftung dienen, zum Beispiel auf Drainagen. Beim Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (PVA) kommt kaum schweres Gerät zum Einsatz, da die Module auf Rammpfosten und nicht auf betonierten Fundamenten angebracht werden.
Bodenverdichtungen auf benachbarten Feldern sind praktisch auszuschließen, ebenso wie Beschädigungen etwa von Drainagesystemen oder bei der Verlegung von Erdkabeln. Wo sie unvermeidbar sind, werden sie unverzüglich repariert oder nach den gesetzlichen Bestimmungen entschädigt.
Beeinträchtigt die Freiflächen-PVA die Bewirtschaftung benachbarter landwirtschaftlicher Flächen?
Pflanzabstände und Pflanzhöhen werden strikt nach Vorgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften umgesetzt. Eine Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken ist daher insoweit ausgeschlossen. Die Umzäunung der PVA erfolgt strikt nach den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen, stets mindestens einen Meter von der Grundstücksgrenze eingerückt. Folglich ist die Bewirtschaftung der Nachbarflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis ohne weiteres möglich.
Müssen Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen die Verlegung von Kabeln dulden?
Eine Kabelverlegung erfolgt nur auf Grundstücken von Eigentümern, die der Kabelverlegung zugestimmt haben sowie auf öffentlichen Flächen, Wegen und Straßen. Es wird dabei darauf geachtet, dass die Kabelverlegung nur unterirdisch erfolgt und etwaige Schäden bei dem Bau sofort wiederhergestellt und beseitigt werden. Eine Kabelverlegung gegen den Willen des Grundstückseigentümers ist rechtlich unzulässig.
Was passiert, wenn an Flurwegen und Gemeindestraßen PVA-baubedingte Schäden entstehen?
Die bauzeitlichen Nutzungen der Wege werden präzise dokumentiert. Sie werden zunächst durch die Gesellschaft vor Baubeginn gemeinsam mit dem Bauamt aufgenommen. Nach dem Ende der Bauarbeiten wird der Zustand der Wege erneut gemeinsam festgestellt, etwaige baubedingte Schäden werden dokumentiert.
Schäden werden auf Kosten der für den Bau bzw. den Betrieb der PVA Verantwortlichen beseitigt. Es sind daher keine Umlagen auf Anlieger oder Jagdgenossenschaften zu erwarten. Im Übrigen ist festzuhalten, dass ein landwirtschaftliches Gespann deutlich schwerer ist als ein LKW, der für die Anlieferung von Bauteilen anfahren muss. Dies gilt erst recht für Fahrzeuge, die bei der Unterhaltung der PVA zum Einsatz kommen.
Gehen von einer PVA lästige Licht- oder Blendeffekte aus?
Wir verwenden im gesamten Verfahren zum Bau einer PVA erhebliche Energie auf den Ausschluss von Beeinträchtigungen der Sicherheit sowie unangenehmer Beeinträchtigungen der Lebensqualität im Umfeld unserer PVA. Bereits bei der Standortauswahl ziehen wir softwaregestützt nur Flächen in Erwägung, die keine unzumutbaren Sichtbeziehungen zur Wohnbebauung erwarten lassen.
Im weiteren Verfahren stellt ein unabhängig bestellter und vereidigter Sachverständiger für jede einzelne PVA fest, ob sich die von ihr ausgehenden Licht- und Blendeffekte im Rahmen der Vorgaben des Emissionsschutzrechts bewegen. Daher sind in jedem Fall unzulässige Blendeinwirkungen auf Wohnbebauung, Straßenverkehr sowie Bahn- und Flugverkehr ausgeschlossen. Vereinzelte Reflexblendungen, die ein sich bewegender Beobachter für einen kurzen Moment wahrnimmt, sind nicht problematisch.
Wie steht es mit einer Bejagung und Wildschäden?
Die umzäunten Flächen gelten nach dem Bayerischen Jagdgesetz als befriedete Flächen und fallen folglich aus dem Jagdbezirk heraus.
Die aufgelockerte Bebauung und Platzierung der einzelnen Teilfelder ermöglicht grundsätzlich eine Bejagbarkeit der einzelnen Jagdbögen. Jedoch werden die Einschränkungen insbesondere im Hinblick auf Schussfelder und mögliche erhöhte Wildschäden berücksichtigt. Daher verpflichtet sich der Betreiber, die Jagdschäden, die signifikant über dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre liegen, auf Nachweis zu entschädigen.
Darf man gute Ackerböden für Photovoltaik „verschwenden“?
Wo immer es möglich ist, wählen wir für den Bau von PVA unter mehreren geeigneten Flächen diejenigen aus, die die geringste Bodengüte aufweisen.
Da der Bau von PVA von vielen Faktoren abhängt – unter anderem von der Sonneneinstrahlung, der Erschließbarkeit und der Einsehbarkeit – ist es jedoch nicht immer möglich, insbesondere in Regionen mit weit überwiegend qualitativ hochwertigen Böden, lediglich dort PVA zu errichten, wo sich Flächen mit schlechter Bodenbonität befinden. Letztlich können PVA auch nur dort errichtet werden, wo eine Fläche für eben diesen Zweck vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wird.
Wollte man auf bestimmten Böden ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung gestatten, so müsste im Umkehrschluss ein Landwirt, dessen Acker eine besonders hohe Bodengüte aufweist, gesetzlich gezwungen werden, diesen Acker zu bewirtschaften. Ein solcher Zwang ist jedoch mit wesentlichen Grundsätzen der deutschen und europäischen Rechtsordnung unvereinbar und nach unserer Auffassung in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung auch nicht wünschenswert.
Es obliegt der Entscheidungsgewalt der Gesellschaft, wie in Deutschland Energie erzeugt wird, und die Gesellschaft hat diese Entscheidung zugunsten der Energiewende gefällt. Sie bedeutet, dass nachhaltige Energieerzeugung aus regenerativen Quellen an die Stelle der Nutzung von Öl, Kohle und Gas tritt. Nur so kann der Klimawandel und das durch ihn ausgelöste, vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen bekämpft werden. Nur so kann Deutschland unabhängig von Drittländern werden, deren Erlöse aus dem Export von Öl und Gas unter fragwürdigen Bedingungen zustande kommen und oft dazu dienen, unsere Freiheit zu bedrohen. Und nur so können wir künftigen Generationen eine lebenswerte Zukunft ermöglichen.
Selbstverständlich bekennen auch wir uns zum Vorrang regionaler Lebensmittelerzeugung. Hier ist bei näherer Betrachtung jedoch kein Konflikt zur Nutzung regenerativ gewonnener Energie auf Ackerflächen zu erkennen.
Vorneweg: Die angebliche Bindung von Kohlendioxid durch landwirtschaftliche Nutzung – vorgebracht wurden 9 Tonnen für einen Hektar Weizen – lassen wir hier unberücksichtigt, weil sie schlichtweg Unsinn ist. Das von Nutzpflanzen gebundene Kohlendioxid wird nämlich vollständig bei Ernte, Transport, Verarbeitung und Verbrauch wieder freigesetzt.
Relevant ist aber, dass auf einem Hektar PVA jährlich über eine Million Kilowattstunden sauberer Strom erzeugt und so rund 300 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Pro Hektar, jedes Jahr.
Relevant ist auch, dass Deutschland für ein Gelingen der Energiewende zwei Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung nachhaltiger Energie aus Wind und Sonne braucht. 98 Prozent bleiben für die Lebensmittelerzeugung erhalten.
Zugleich werden in Deutschland Jahr für Jahr 20 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Zudem werden große Mengen exportiert. Beispiel Rapsöl: Rund eine Million Tonnen Rapsöl fanden im vergangenen Jahr ihren Weg von deutschen Äckern ins Ausland. Das ist mehr als ein Viertel der Gesamtproduktion von 3,8 Millionen Tonnen. Beispiel Getreide: Als im vergangenen Jahr mit der Ukraine die „Kornkammer der Welt“ kriegsbedingt als Weizenlieferant ausfiel, konnte es sich Deutschland immer noch leisten, 6,2 Millionen Tonnen Weizen von deutschen Äckern ins Ausland zu exportieren.
Wägen wir also ab: Es geht darum, welche Welt wir unseren Kindern hinterlassen wollen. Und es geht darum, welche Wertschätzung wir der Natur und den mit ihr erzeugten Lebensmitteln entgegenbringen. Vor diesem Hintergrund halten wir den Entzug eines vergleichsweise geringen Anteils landwirtschaftlicher Nutzungsflächen für die Erzeugung nachhaltiger, unabhängiger Energie für vertretbar.
Können Schäden durch Regenwasserabfluss entstehen?
Die Versickerung und der Abfluss von Niederschlägen wird durch die PVA nicht beeinträchtigt. Durch die Befestigung der Module auf Rammpfosten, nicht auf Betonfundamenten, wird der Boden unter der PVA, Trafostation eingeschlossen, im Verhältnis zur Gesamtnutzungsfläche in einem Anteil von deutlich unter einem Prozent versiegelt. Da das auf der Moduloberfläche auftreffende und von dort ablaufende Wasser auf der reichlich dimensionierten Fläche zwischen den Modultischen auf den Boden auftrifft, kann es praktisch ungehindert versickern, bevor es sich sammeln kann.
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SÜDWERK Energie GmbH
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